Honorar
Eine zentrale Frage für Rechtssuchende und Klienten ist freilich die Kostenfrage. Im Zuge Ihrer Anfrage, eines Erstgesprächs bzw. am Beginn einer Mandatsbeziehung beraten wir Sie über die bestehenden Kostenrisiken und vereinbaren unser Honorar.
Unser Honorar hängt von der Art der Tätigkeit ab:
Erstberatung:
Bei der Erstberatung handelt es sich um eine kurze, allgemeine Rechtsauskunft, wobei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Unterlagen und Dokumente, die zum Termin mitgebracht oder idealerweise schon zuvor elektronisch übermittelt wurden, werden dabei grob gesichtet. Die Kosten für Erstberatungen, die sich in diesem Rahmen bewegen, belaufen sich auf EUR 250,-- zzgl. USt (sohin EUR 300,-- brutto). Für Erstberatungen im Rahmen eines Telefonats oder einer Videokonferenz gewähren wir einen Nachlass auf EUR 150,-- zzgl. USt (sohin EUR 180,-- brutto).
Rechtschutzversicherungen leisten zum Teil Zuschüsse zu ersten anwaltlichen Beratungen. Die Höhe dieser Zuschüsse hängt von Ihrer Versicherung ab und umfasst nicht notwendigerweise die gesamten Kosten des Erstgesprächs.
laufende Beratung, Vertretung vor Behörden und Gerichten:
Abhängig von der Art der Tätigkeit sind unterschiedliche Formen der Abrechnung möglich und sinnvoll. Wir bieten unsere Leistungen nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarif und den Allgemeinen Honorarkriterien (nach den dort genannten Ansätzen und Zuschlägen), nach frei vereinbarten Pauschalvereinbarungen sowie nach Stundensatz (Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand) an. Gegebenenfalls sind Teile unserer Leistungen von Ihrer Rechtschutzversicherung umfasst.
In Gerichtsverfahren kann es sein, dass im Falle des Obsiegens ein Anspruch auf Prozesskostenersatz gegen die gegnerische Partei besteht. Dieser errechnet sich nach dem Tarif, sodass der Ersatzanspruch je nach Honorarvereinbarung nicht notwendigerweise Ihre gesamten Kosten abdeckt.
Bei allen Leistungen, die wir erbringen, unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und dem Berufsrecht der Österreichischen Rechtsanwaltschaft.
